Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis senkt für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 den Strompreis auf 50 EUR/MWh – für bis zu 50 % des Stromverbrauchs an einer Abnahmestelle. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, deren Branchencode (WZ-Code) auf der KUEBLL-Liste Anhang 1 (Teilliste 1) aufgeführt ist
Als Gegenleistung müssen mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungs- oder Flexibilitätsmaßnahmen reinvestiert werden. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte umgesetzt werden. Investieren Unternehmen dabei in bestimmte Maßnahmen wie Batteriespeicher, erhalten sie zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 10 % auf die Beihilfe – und erhöhen damit die verfügbaren Reinvestitionsmittel weiter.
Batteriespeicher: Die attraktivste Investitionsoption aus der Reinvestitionspflicht
Unternehmen können die Reinvestitionspflicht gezielt nutzen, um Batteriespeicherprojekte zu finanzieren – ohne einen zusätzlichen eigenen Kapitalbedarf. Daraus entstehen gleich drei Vorteile:
- Hohe Rendite: Batteriespeicher erwirtschaften Erlöse durch automatisierten Stromhandel und Regelenergie. In 2025 lagen die Erlöse bei bis zu 212.000 EUR/MW (RWTH Aachen, Q1 2026), was Gesamterlösen von 4,2 Mio. EUR für einen 20MW Speicher mit 4h Speicherkapazität entspricht.
- Attraktiver Business Case: Ein Batteriespeicherprojekt erzielt einen deutlich höheren NPV als alternative Reinvestitionsoptionen.
- Strategische Zukunftssicherung: Ein Speicher am eigenen Standort schafft die Flexibilität, die durch die kommende kapazitätsbasierte Netzentgeltreform (AgNes) zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnt.
Konkretes Rechenbeispiel
Ein Unternehmen mit 100 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kann über drei Jahre mehr als 5,6 Mio. EUR Beihilfe erhalten. Mindestens 50 % davon müssen in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Bei einer Investition in einen Batteriespeicher als Flexibilitätsmaßnahme können zusätzlich weitere 0,561 Mio. EUR als Investitionszuschuss beantragt werden. Mit einer entsprechenden Kapitalstruktur lassen sich die zu reinvestierenden Mittel zur Finanzierung eines Batteriespeichers mit 20 MW / 50 MWh einsetzen.
Das Ergebnis: ein NPV von 10 Mio. EUR über 18 Jahre Betriebszeit bei einem WACC von 12 % – gegenüber einem NPV von nur 4 Mio. EUR bei alternativen Reinvestitionsoptionen.
Das Geschäftsmodell ist denkbar einfach: Der Speicher nutzt Preisschwankungen im Strommarkt und erhält Vergütungen für die Bereitstellung von Regelenergie – vollautomatisch und unabhängig vom laufenden Betrieb.
Jetzt prüfen: Ist Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt?
Industrieunternehmen sollten folgende Fragen klären:
- Ist der Unternehmensstandort grundsätzlich anspruchsberechtigt (WZ-Code auf KUEBLL-Liste)?
- Welche Strommenge steht zur Förderung zur Verfügung? (Keine Doppelförderung mit Strompreiskompensation möglich)
- Wie viel freie Netzkapazität steht an der Abnahmestelle zur Verfügung?
- Welche wirtschaftlichen Potenziale ergeben sich konkret pro Standort?
Das Zeitfenster für die Förderung ist begrenzt: Die Beihilfe gilt für 2026 bis 2028. Anträge für das Jahr 2026 müssen bis zum 31.3.2027 beim BAFA gestellt werden.
Wie unterstützt Ampermo?
Ampermo entwickelt, finanziert und betreibt Batteriegroßspeicher aus einer Hand. Wir begleiten beihilfeberechtigte Industrieunternehmen von der ersten Potenzialanalyse bis zum laufenden Betrieb:
- Initiale Bewertung der Anspruchsberechtigung und des wirtschaftlichen Potenzials
- Projektentwicklung am eigenen Standort (Onsite) oder an einem alternativen Standort in Deutschland (Offsite)
- Flexible Finanzierungsmodelle: Brückenfinanzierung, Off- und On-Balance-Strukturen
- Technologieoffene, herstellerunabhängige Lösungen – keine Herstellerbindung
- Vollständige Begleitung des BAFA-Antrags- und Nachweisverfahrens
Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Prof. Dr. Julia Daecke
Geschäftsführerin C&I
T: +49 611 95018061
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FAQ: Häufige Fragen zum Industriestrompreis und zu Ampermo
Was ist die Reinvestitionspflicht beim Industriestrompreis?
Unternehmen, die Beihilfen aus dem Industriestrompreis erhalten, müssen mindestens 50 % dieser Mittel innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungs- oder Flexibilitätsmaßnahmen reinvestieren. Batteriespeicher gelten als förderfähige Maßnahme – auch wenn sie durch einen Dritten wie Ampermo umgesetzt werden.
Welche Unternehmen sind beim Industriestrompreis anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind stromintensive Unternehmen, deren Branchencode (WZ-Code) auf der KUEBLL-Liste Anhang 1 (Teilliste 1) steht. Das betrifft Branchen wie Chemie, Stahl, Papier, Glas, Zement und weitere energieintensive Industrien.
Was ist AgNes und warum ist das für Industrieunternehmen relevant?
AgNes bezeichnet die neue Netzentgeltsystematik der Bundesnetzagentur, die voraussichtlich ab 2029 in Kraft tritt. Die bisherigen pauschalen Rabatte für stromintensive Unternehmen nach §19 Abs. 2 StromNEV entfallen dann grundsätzlich – für Bestandskunden mit einer wirksamen individuellen Netzentgeltvereinbarung sind Übergangsregelungen vorgesehen. Ab dann zahlen Industrieunternehmen voraussichtlich ein kapazitätsbasiertes Netzentgelt auf ihre bestellte Netzanschlusskapazität, mit einem höheren Arbeitspreis bei Überschreitung dieser Kapazität.
Ein Batteriespeicher am eigenen Standort hilft, Überschreitungen der bestellten Netzkapazität zu vermeiden und den Strombezug gezielt in günstige Zeiten zu verlagern – beides wird unter dem neuen kapazitätsbasierten Entgeltsystem wirtschaftlich zunehmend relevant. Damit ist ein Speicher nicht nur eine Rendite-, sondern auch eine strategische Absicherungsinvestition.
Warum ist Ampermo der richtige Partner für Industrieunternehmen?
Ampermo kombiniert wirtschaftliche, technologische und regulatorische Expertise unter einem Dach – und übernimmt auf Wunsch die gesamte Wertschöpfungskette: von der Potenzialanalyse über Projektentwicklung, Finanzierung und Bau bis zum laufenden Betrieb. Wir sind herstellerunabhängig und technologieoffen – jedes Projekt wird individuell optimiert, ohne Bindung an einen Hersteller.
Welche Erfahrung bringt Ampermo mit?
Ampermo hat bereits Batteriespeicherprojekte mit über 100 MW realisiert und entwickelt aktuell eine Projektpipeline von über 1,3 GW. Diese Erfahrung aus realen Projekten – in Planung, Genehmigung, Finanzierung und Betrieb – unterscheidet uns von Beratern oder reinen EPC-Contractors.
Kann Ampermo auch ein Projekt realisieren, wenn kein eigener Standort verfügbar ist?
Ja. Ampermo bietet Industrieunternehmen Zugang zu Batteriespeicherprojekten an Standorten in ganz Deutschland – als Offsite-Beteiligungsmodell. Die Reinvestitionspflicht erlaubt ausdrücklich, dass Maßnahmen durch Dritte umgesetzt werden. Damit ist eine Investition in einen Batteriespeicher auch ohne geeigneten eigenen Standort oder freie Netzkapazität möglich.
Was ist der Flexibilitätsbonus und wie funktioniert er?
Unternehmen, die ihre Reinvestitionsverpflichtung zu mindestens 80 % in Flexibilitätsmaßnahmen – wie Batteriespeicher – investieren, erhalten zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 10 % auf die Basis-Beihilfe. Dieser Bonus muss zu 75 % ebenfalls in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Batteriespeicher erfüllen beide Anforderungen und sind damit die Maßnahme, die den Flexibilitätsbonus am direktesten auslöst – und gleichzeitig die höchste Rendite erzielt.
Ab welcher Projektgröße arbeitet Ampermo mit Industrieunternehmen zusammen?
Ampermo realisiert Batteriespeicherprojekte ab einer Leistung von 5 MW. Die konkrete Projektgröße richtet sich nach dem Stromverbrauch des Unternehmens, der verfügbaren Beihilfe aus dem Industriestrompreis und den standortspezifischen Gegebenheiten. Eine erste Einschätzung des wirtschaftlichen Potenzials erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.
